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Versicherung

Zeitwert eines Geräts mit Akku: Berechnung, § 88 VVG und die Zeitwert-Bescheinigung

Redaktion Technikretter-TeamGeprüft FBB-WerkstattnetzLesezeit 6 Min.Stand September 2026
Zeitwert eines Geräts mit Akku: Berechnung, § 88 VVG und die Zeitwert-Bescheinigung
Das Wichtigste in Kürze
  • Zeitwert ist Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung, § 88 VVG ist der gesetzliche Maßstab.
  • Die Berechnung folgt einer Formel aus Neuwert, üblicher Nutzungsdauer und Alter, ergänzt um den Zustand.
  • Ein verschlissener Akku senkt den Zeitwert, ein frisch getauschter erhöht ihn, belegen Sie beides.
  • Die Zeitwert-Bescheinigung entsteht online für 25 Euro und hilft bei Haftpflichtfällen und Streit über die Höhe.

„Wir erstatten den Zeitwert." Dieser Satz aus dem Schreiben der Versicherung sorgt für lange Gesichter, besonders wenn der Laptop vier Jahre alt war und für die Arbeit trotzdem noch völlig ausgereicht hat. Der Zeitwert liegt fast immer deutlich unter dem, was ein neues Gerät kostet, und die Berechnung wirkt auf viele Betroffene willkürlich.

Ganz willkürlich ist sie nicht. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, eine nachvollziehbare Formel und ein paar Faktoren, die Sie kennen sollten. Der Zustand des Akkus ist einer davon, und zwar in beide Richtungen.

Zeitwert und Neuwert: Der Unterschied in einem Satz

Der Neuwert (auch Wiederbeschaffungswert) ist der Betrag, den Sie heute für ein gleichwertiges neues Gerät zahlen müssten. Der Zeitwert ist dieser Neuwert abzüglich eines Abzugs für Alter und Abnutzung. Bei einem Gerät, das gestern gekauft wurde, sind beide Werte fast identisch. Bei einem fünf Jahre alten Tablet klaffen sie weit auseinander.

Welcher Maßstab gilt, steht in Ihrem Vertrag. Hausratversicherungen ersetzen meist den Neuwert. Haftpflichtversicherungen des Verursachers ersetzen den Zeitwert, weil das Schadensersatzrecht Sie so stellen soll, wie Sie vor dem Schaden standen, nicht besser. Geräteversicherungen regeln es unterschiedlich, oft mit einer Staffel, die den Erstattungsbetrag nach Gerätealter senkt. Welche Versicherung überhaupt zuständig ist, klärt der Ratgeber Akku defekt: Welche Versicherung zahlt.

§ 88 VVG als gesetzlicher Anker

Das Versicherungsvertragsgesetz legt in § 88 fest, was als Versicherungswert gilt, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt: der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Versicherungsfalls für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Sache in neuwertigem Zustand aufwenden muss, abzüglich eines sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwerts.

Das ist genau die Zeitwert-Definition: Neuwert minus Abnutzung. Der Paragraf ist dispositiv, der Vertrag darf davon abweichen, etwa zugunsten einer Neuwertregelung. Er ist aber der Maßstab, wenn Sie mit dem Versicherer über die Höhe streiten, und er zeigt, dass der Abzug begründet sein muss. Ein pauschaler Abschlag ohne Bezug zum tatsächlichen Zustand ist angreifbar.

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Die Formel: So wird der Zeitwert abstrakt berechnet

In der Praxis wird der Zeitwert über eine lineare Abschreibung angenähert. Die drei Größen dafür:

  • Neuwert (N): Aktueller Preis eines gleichwertigen Neugeräts, nicht der historische Kaufpreis. Bei Elektronik liegt der Neuwert oft unter dem damaligen Kaufpreis, weil Nachfolgemodelle günstiger geworden sind.
  • Übliche Nutzungsdauer (D): Wie lange die Gerätegattung typischerweise genutzt wird. Für Smartphones werden häufig kürzere Zeiträume angesetzt als für Laptops oder E-Bikes.
  • Alter (A): Zeit seit dem Kauf bis zum Schadenstag.

Die Grundformel lautet: Zeitwert = N × (D minus A) ÷ D. Ein Gerät, das die Hälfte seiner üblichen Nutzungsdauer hinter sich hat, hat nach dieser Rechnung noch die Hälfte des Neuwerts. Viele Versicherer arbeiten zusätzlich mit einem Restwert-Sockel, damit ein funktionierendes Gerät nie auf null fällt, und mit Zu- oder Abschlägen für den tatsächlichen Zustand. Genau hier kommt der Akku ins Spiel.

Wie der Akku den Zeitwert beeinflusst

Der Akku ist bei den meisten mobilen Geräten das Bauteil, das am schnellsten altert. Lithium-Ionen-Zellen verlieren über einige hundert Vollzyklen spürbar Kapazität. Für den Zeitwert bedeutet das:

  • Verschlissener Akku senkt den Wert: Ein Laptop, dessen Akku nur noch eine Stunde hält, ist am Gebrauchtmarkt weniger wert als ein baugleiches Gerät mit frischem Akku. Ein Versicherer darf das bei der Zustandsbewertung berücksichtigen.
  • Kürzlich getauschter Akku erhöht den Wert: Umgekehrt gilt: Wer den Akku vor einem halben Jahr hat erneuern lassen, hat in den Zustand investiert. Legen Sie die Rechnung bei, sie rechtfertigt einen Zuschlag gegenüber der reinen Altersabschreibung.
  • Akkuschaden als Schadensursache ist etwas anderes: Wenn der Akku durch das versicherte Ereignis beschädigt wurde (Sturz, Überspannung), ist das der Schaden, nicht der Vorzustand. Der Versicherer darf den Akkuschaden nicht doppelt anrechnen, einmal als Wertminderung und einmal als Schaden.

Sinnvoll ist, den Akkuzustand vor dem Schaden zu belegen, wenn es geht: ein Screenshot der Batteriezustandsanzeige, ein Batteriebericht aus Windows (powercfg /batteryreport) oder eine Werkstattrechnung. Wie Sie den Zustand auslesen, zeigt der Ratgeber Akkuverschleiß erkennen und der Akku-Selbsttest.

Beispielrechnung ohne Marktpreise

Nehmen wir einen Laptop, für den der Versicherer eine übliche Nutzungsdauer von D Jahren ansetzt, und der zum Schadenstag A Jahre alt ist. Der Neuwert eines vergleichbaren Geräts sei N.

  1. Altersabschreibung: Zeitwert-Basis = N × (D minus A) ÷ D. Ist A genau ein Drittel von D, bleiben zwei Drittel von N.
  2. Zustandskorrektur Akku: Zeigt der Batteriebericht, dass der Akku noch nahe an seiner Nennkapazität liegt, gibt es keinen Abschlag. Ist der Akku deutlich verschlissen, kann der Versicherer einen Abschlag ansetzen, der sich am Preis eines Akkutauschs orientiert, nicht am Gesamtwert.
  3. Ausstattung und Zubehör: Erweiterter Speicher, Dockingstation oder eine hochwertige Hülle können den Betrag leicht anheben, wenn sie mitbeschädigt sind.
  4. Ergebnis: Der so ermittelte Betrag ist der Zeitwert, den der Versicherer erstattet, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung.

Wichtig für die Praxis: Liegt der Kostenvoranschlag für die Reparatur über diesem Zeitwert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann wird nicht repariert, sondern der Zeitwert ausgezahlt. Details dazu im Ratgeber Totalschaden bei Geräten mit Akku.

Die Zeitwert-Bescheinigung: Wann Sie sie brauchen

In vielen Fällen ermittelt der Versicherer den Zeitwert selbst und teilt ihn Ihnen mit. Eine eigene Bescheinigung brauchen Sie in drei Situationen:

  • Der Versicherer verlangt sie ausdrücklich, häufig bei Haftpflichtfällen, in denen die gegnerische Versicherung den Wert Ihres Geräts wissen will.
  • Sie halten den vom Versicherer angesetzten Betrag für zu niedrig und wollen mit einer fachlichen Bewertung dagegenhalten.
  • Sie brauchen den Wert für andere Zwecke: Verkauf, Nachlass, Trennung, Arbeitgeberabrechnung bei privat genutzten Dienstgeräten.

Die Zeitwert-Bescheinigung der Schwesterseite kostenvoranschlag-sofort.de entsteht online für 25 Euro. Sie enthält Gerätedaten, Kaufdatum, Neuwert eines vergleichbaren Geräts, die angesetzte Nutzungsdauer, den Zustand einschließlich Akku und den daraus abgeleiteten Zeitwert zum Stichtag. Das Gerät muss dafür nicht eingesendet werden. Wie sich das Dokument von Kostenvoranschlag und Defektbestätigung unterscheidet, zeigt der Ratgeber Defektbestätigung für die Versicherung.

Tipps aus der Praxis, damit der Zeitwert nicht zu niedrig ausfällt

  • Kaufbeleg, Rechnung des letzten Akkutauschs und Zubehörbelege sammeln und mit einreichen.
  • Den Neuwert selbst recherchieren: Welches aktuelle Modell entspricht Ihrem Gerät in Leistung und Ausstattung? Der Versicherer setzt sonst gern das günstigste Einsteigergerät an.
  • Den Akkuzustand vor dem Schaden belegen, wenn Daten dazu existieren.
  • Bei Unstimmigkeiten schriftlich nachfragen, mit welcher Nutzungsdauer und welchem Neuwert gerechnet wurde. Diese beiden Zahlen bestimmen das Ergebnis.
  • Eine ehrliche Einordnung nach der Diagnose, ob sich eine Reparatur im Verhältnis zum Zeitwert lohnt, gibt es über unser Anfrageformular.

Häufige Fragen

In den meisten Tarifen den Neuwert, also den Preis eines gleichwertigen Neugeräts. Prüfen Sie aber Ihre Bedingungen, einzelne Tarife oder ältere Verträge sehen für Elektronik Zeitwert vor.

Ja, ein verschlissener Akku ist ein Zustandsmerkmal, das den Marktwert senkt. Der Abzug muss aber verhältnismäßig sein und sich am Aufwand für einen Akkutausch orientieren, nicht am ganzen Gerät.

Dann gilt als Neuwert der Preis eines Nachfolgemodells mit vergleichbarer Leistung und Ausstattung. Das ist oft günstiger als der alte Kaufpreis.

Solange das Gerät vor dem Schaden funktionsfähig war, hat es einen Wert, viele Versicherer setzen einen Sockelbetrag an. Eine Zeitwert-Bescheinigung hilft, diesen Wert zu belegen.

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