
- UN 3480 gilt für Akkus allein, UN 3481 für Akkus im Gerät, die Grenze von 100 Wh entscheidet über den Aufwand.
- Ladezustand bei einzeln verschickten Akkus höchstens 30 Prozent, Kontakte isolieren, Akku fest polstern.
- Beschädigte oder aufgeblähte Akkus dürfen nicht ins normale Paket, auch nicht im Gerät.
- Vierstein nennt mit der Anfrage die Versandart und organisiert bei großen Akkus Verpackung und Abholung.
Wer ein Gerät mit Akku zur Reparatur schickt, verschickt Gefahrgut. Das klingt dramatisch, ist aber schlicht die rechtliche Einstufung für Lithium-Akkus im Transport. Bei einem Smartphone im Karton merkt man davon wenig, bei einem E-Bike-Akku entscheidet die Einstufung darüber, ob der Paketdienst die Sendung überhaupt annimmt.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen so, dass Sie Ihr Gerät oder Ihren Akku regelkonform und sicher auf den Weg bringen. Er ersetzt keine Gefahrgutschulung, aber er zeigt, welche Unterscheidungen wichtig sind und warum Vierstein Ihnen mit dem Versandlabel die passende Versandart mitteilt.
UN 3480 und UN 3481: Der Unterschied
Lithium-Ionen-Akkus werden im Transportrecht unter zwei UN-Nummern geführt:
- UN 3480: Lithium-Ionen-Akkus, die allein verschickt werden, also ohne Gerät. Das betrifft E-Bike-Akkus, Werkzeugakkus, Ersatzakkus und ausgebaute Zellen.
- UN 3481: Lithium-Ionen-Akkus, die in einem Gerät eingebaut oder mit einem Gerät verpackt sind. Das ist der Fall beim Smartphone, Laptop, Tablet, Kopfhörer, Saugroboter oder E-Scooter mit verbautem Akku.
Für Lithium-Metall-Batterien, etwa Knopfzellen oder bestimmte Kameraakkus, gelten die Nummern UN 3090 und UN 3091, sie spielen bei Reparatursendungen aber selten eine Rolle. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Akkus allein strenger behandelt werden als Akkus im Gerät. Ein Akku im Gerät ist mechanisch geschützt und durch die Geräteelektronik gegen Kurzschluss gesichert, ein loser Akku nicht.
Neben der UN-Nummer entscheidet die Energiemenge in Wattstunden (Wh) über die Anforderungen. Die Grenze von 100 Wh je Akku ist die wichtigste: Darunter gelten Erleichterungen, darüber greifen die vollen Gefahrgutvorschriften. Ein Smartphone-Akku hat wenige Wattstunden, ein Laptop-Akku liegt meist unter 100 Wh, ein E-Bike-Akku deutlich darüber. Die Wattstunden stehen auf dem Akku oder ergeben sich aus Spannung mal Kapazität in Amperestunden.
Ladezustand: Warum weniger sicherer ist
Ein Akku mit niedrigem Ladezustand hat weniger gespeicherte Energie und reagiert bei Beschädigung deutlich weniger heftig. Für Akkus, die allein verschickt werden, wird deshalb ein Ladezustand von höchstens 30 Prozent empfohlen. Bei Luftfracht ist dieser Wert für UN 3480 verbindlich, bei Straßentransport ist er eine Empfehlung, an die sich seriöse Versender halten.
Bei Geräten mit eingebautem Akku ist der Ladezustand weniger streng geregelt, aber auch hier ist ein niedriger Stand sinnvoll. Für die Werkstatt ist ein teilgeladenes Gerät zudem praktischer, weil es eingeschaltet und geprüft werden kann, ohne dass erst geladen werden muss. Ein Ladezustand zwischen 20 und 30 Prozent ist deshalb ein guter Kompromiss. Bei tiefentladenen oder nicht mehr ladbaren Akkus lässt sich der Ladezustand nicht einstellen, dann geben Sie das in der Anfrage an. Hinweise zum Umgang mit solchen Akkus finden Sie im Ratgeber Tiefentladenen Akku retten.
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Verpackung: Kurzschluss und Beschädigung ausschließen
Die Verpackung hat zwei Aufgaben: Sie muss einen Kurzschluss an den Kontakten unmöglich machen und den Akku vor Stößen schützen. In der Praxis heißt das:
- Kontakte isolieren: Freiliegende Kontakte mit Isolierband abkleben oder die Originalkappe aufsetzen. Bei Werkzeugakkus die Kontaktabdeckung nutzen, bei E-Bike-Akkus die Schutzkappe des Herstellers.
- Einzeln verpacken: Jeden Akku in eine eigene Innenverpackung, etwa einen Beutel oder eine Kartonage, damit sich Akkus nicht berühren und keine Metallteile im Paket sind.
- Polstern: Der Akku darf sich im Karton nicht bewegen. Mindestens fünf Zentimeter Polsterung auf jeder Seite, bei schweren Akkus feste Schaumstoffeinlagen statt Luftpolsterfolie.
- Stabiler Außenkarton: Für Akkus über 100 Wh ist eine geprüfte Gefahrgutverpackung erforderlich, die der Versender oder Vierstein stellt. Für kleinere Akkus reicht ein stabiler, unbeschädigter Karton.
- Geräte: Geräte mit eingebautem Akku ausschalten, nicht nur in den Ruhezustand versetzen. Lose Zubehörteile wie Netzteil oder Ladeschale getrennt polstern.
Ideal ist die Originalverpackung des Akkus oder des Geräts, weil sie auf das Bauteil abgestimmt ist. Bewahren Sie sie deshalb auf, solange das Gerät in Gebrauch ist.
Kennzeichnung der Sendung
Sendungen mit Lithium-Akkus müssen je nach Menge und Energiegehalt gekennzeichnet werden. Für kleine Akkus und Geräte mit Akku unter den Grenzwerten reicht in der Regel das Lithium-Batterie-Kennzeichen, ein rautenförmiges Etikett mit dem Symbol einer Batterie und der passenden UN-Nummer. Es weist das Personal des Paketdienstes darauf hin, dass die Sendung im Brandfall besonders zu behandeln ist. Für größere Akkus, insbesondere E-Bike-Akkus, kommen der Gefahrzettel der Klasse 9 und weitere Angaben hinzu. Diese Sendungen dürfen nur über Versanddienste laufen, die für Gefahrgut zugelassen sind.
Die Etiketten dürfen nicht handschriftlich ersetzt werden und müssen gut sichtbar auf der Außenseite angebracht sein. Wer als Privatperson ein Gerät mit kleinem Akku zur Reparatur schickt, muss sich in den meisten Fällen um keine Kennzeichnung kümmern, weil die Erleichterungen für Geräte greifen. Bei allem, was darüber hinausgeht, übernimmt Vierstein die Vorbereitung und stellt Ihnen die passenden Unterlagen bereit.
Regeln der Paketdienste im Überblick
Jeder Paketdienst hat eigene Regeln für Lithium-Akkus, die auf den gesetzlichen Vorgaben aufbauen, aber teils strenger sind. Gemeinsam ist ihnen im Wesentlichen:
| Sendungsart | Übliche Regel der Paketdienste |
|---|---|
| Gerät mit eingebautem kleinem Akku (Smartphone, Kopfhörer, Uhr) | Im normalen Paket zulässig, Gerät ausgeschaltet, gut gepolstert |
| Laptop, Tablet, Saugroboter mit Akku unter 100 Wh | Zulässig, teils Kennzeichnung erforderlich, Gerät ausgeschaltet |
| Akku allein unter 100 Wh (Werkzeugakku, Handy-Ersatzakku) | Zulässig mit Kennzeichnung und Kurzschlussschutz, Mengenbegrenzung je Paket |
| Akku allein über 100 Wh (E-Bike, E-Scooter) | Nur als Gefahrgut mit zugelassener Verpackung, Gefahrzettel und über dafür zugelassene Dienste, für Privatkunden meist nicht am Schalter möglich |
| Beschädigter, aufgeblähter oder zurückgerufener Akku | Vom normalen Versand ausgeschlossen, nur mit Sonderverpackung über Spezialdienste |
Konkrete Tarife und Bedingungen ändern sich regelmäßig, weshalb dieser Ratgeber sie nicht nennt. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen am Paketschalter, sondern auf die Angaben, die Sie mit der Anfrage von Vierstein erhalten.
Beschädigte und aufgeblähte Akkus: Sonderfall
Ein Akku, der aufgebläht, verformt, ausgelaufen, angeschmort oder nach einem Sturz sichtbar beschädigt ist, gilt als defekter Lithium-Akku im Sinne der Gefahrgutvorschriften. Solche Akkus dürfen nicht im normalen Paket verschickt werden, auch nicht im Gerät. Sie müssen in besonderen Verpackungen mit nicht brennbarem Füllmaterial und über Spezialdienste transportiert werden, oder sie werden vor Ort über eine Sammelstelle entsorgt.
Das gilt auch, wenn der Akku nur „ein bisschen" aufgebläht ist. Beim Transport wird das Paket geworfen, gestapelt und Temperaturen ausgesetzt, und ein vorgeschädigter Akku kann dann durchgehen. Wie Sie einen aufgeblähten Akku erkennen und lagern, beschreibt der Ratgeber Akku aufgebläht. Geben Sie den Zustand in der Anfrage ehrlich an. Bei Geräten, deren Akku gefahrlos entnommen werden kann, ist es oft die beste Lösung, den defekten Akku vor Ort zu entsorgen und nur das Gerät zur Reparatur zu schicken. Was mit nicht mehr reparablen Geräten geschieht, steht im Ratgeber Akku entsorgen oder Gerät verkaufen.
So teilt Vierstein die Versandart mit
Nach Ihrer Anfrage über das Formular erhalten Sie die kostenlosen Anfrage. Darin steht, welche Versandart für Ihr Gerät oder Ihren Akku vorgesehen ist:
- Standardversand: Für Geräte mit kleinem, intaktem Akku. Sie erhalten Verpackungshinweise und, wo nötig, ein vorbereitetes Kennzeichnungsetikett zum Ausdrucken.
- Gefahrgutversand: Für E-Bike-Akkus, E-Scooter und andere Akkus über 100 Wh. Vierstein organisiert die geprüfte Verpackung und den Transport über einen dafür zugelassenen Dienst, Sie erhalten die Unterlagen und den Abholtermin.
- Kein Versand: Für beschädigte Akkus, deren Transport nicht vertretbar ist. In diesem Fall erhalten Sie Hinweise zur sicheren Lagerung und Entsorgung vor Ort, und die Reparatur beschränkt sich auf das Gerät mit einem Ersatzakku.
Bei Unsicherheit über Wattstunden, Zustand oder Bauform helfen Fotos des Typenschilds und des Akkus in der Anfrage. Details zu den Geräteseiten, etwa für E-Bike-Akkus, finden Sie in der Navigation.
Häufige Fragen
Darf ich ein Smartphone einfach im normalen Paket verschicken?
Ja, ein Gerät mit eingebautem kleinem Akku fällt unter UN 3481 mit Erleichterungen. Gerät ausschalten, gut polstern, und der Akku sollte nicht beschädigt sein.
Wie hoch darf der Ladezustand beim Versand sein?
Für Akkus, die allein verschickt werden, werden höchstens 30 Prozent empfohlen. Bei Geräten mit eingebautem Akku ist ein Stand zwischen 20 und 30 Prozent ein guter Kompromiss.
Kann ich einen E-Bike-Akku als Privatperson am Paketschalter aufgeben?
In der Regel nicht, weil E-Bike-Akkus über 100 Wh den vollen Gefahrgutregeln unterliegen. Vierstein organisiert nach der Anfrage Verpackung und Abholung über einen zugelassenen Dienst.
Was passiert, wenn ich einen aufgeblähten Akku trotzdem verschicke?
Sie verstoßen gegen die Gefahrgutvorschriften und riskieren einen Brand im Transport, für den Sie haften können. Beschädigte Akkus werden nur mit Sonderverpackung über Spezialdienste befördert oder vor Ort entsorgt.
Wo finde ich die Wattstunden meines Akkus?
Auf dem Akku oder dem Typenschild als Wh-Angabe. Fehlt sie, multiplizieren Sie Nennspannung in Volt mit Kapazität in Amperestunden.
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